Sehr geehrte Damen und Herren,
Helau und Alaaf, liebe Vergabe-Community,
selten spielen wir keine Rolle und kaum etwas tragen wir so oft wie unsere Masken. Alltagsmaske, Partymaske... für jede Gelegenheit hängt eine an der Garderobe.

Tatsächlich gibt es auch in der vergaberechtlichen Praxis viele Masken, nicht nur zu Karneval.
Unten sehen Sie dazu ein sehr gutes, aber demaskierendes Urteil des OLG Köln, das einigen Beteiligten den Spiegel vorhält, - vielleicht, während diese versuchen die eigenen Masken festzuhalten.
Bestens maskiert, ist immer noch das seit Herbst 2024 (!) diskutierte Vergabetransformationsgesetz, inzwischen umbenannt in Vergabebeschleunigungsgesetz. Die Überschriften verbergen perfekt den wenig relevanten Inhalt. Von Beschleunigung kann bei dem Entwurf wirklich keine Rede sein.
Ein paar Ideen dazu:
Nehmt endlich die Überschrift ernst, passt den Inhalt an die Maske an. Übernehmt Europarecht 1:1 in der Oberschwelle. Hebt die Unterschwellen-Formalitäten auf, vereinheitlicht Bau- und sonstige Vergaberegeln und vor allem: Vertraut den eigenen Mitarbeitern! Es geht um effiziente Beschaffung, nicht um "Vergaberecht first".

Und wir? Legen wir Aschermittwoch unsere Alltagsmaske wieder an? Aber welche? Die Auswahl ist groß.
Und was geschieht, wenn wir allein sind und niemanden beeindrucken wollen? Wissen wir dann, wer wir ohne Maske sind?
Tanzen und singen werden wir bis Aschermittwoch in jedem Fall. Schauen Sie hinten in "Out of the box" welche Masken sich unser Team dafür ausgesucht hat.
Karnevalistische und ganz herzliche Grüße