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Sehr geehrte Damen und Herren, was antworten Sie? Gilt das auch für Anwälte? Oder gilt eher: "Suche dir einen Job, der dir Freude macht, dann brauchst du über Work-Life-Balance nicht nachzudenken." Bei uns ja! Bewerben Sie sich gern! Ich will das mit 5 konkreten Tipps ergänzen, die mir weiterhelfen, wenn Freiheit und Verantwortung, die natürlich die Basis der Freude an der Arbeit sind, sich gerade verstecken: 1Bunte Perlenketten
Stelle dir deine Aufgaben nie vor wie einen unübersichtlichen riesigen Berg, sondern wie eine Kette bunter Perlen, die du von rechts nach links schiebst. Wenn du den Berg nicht überschaust, sortiere ihn zu Perlen und arbeite sie der Reihe nach ab. Jede Perle bringt ein Zwinkern. 2Zeit ist wie Schokolade
Wenn die Aufgabe zu groß ist, brich sie in Stückchen wie Schokolade und teile den Stückchen Zeitabschnitte zu. Zu viel Schokolade ist allerdings ungesund, zu hoher Zeitaufwand auch. Man kann auch schneller arbeiten statt länger und dann fröhlich nach Hause gehen. 3Das Schlechte zuerst
Erledige das, was am wenigsten Spaß macht, zuerst. Du wirst dich den ganzen Tag darüber freuen und über den Rest lächeln. (das mussten sich meine Kinder schon anhören, als ich noch mit ihnen Hausaufgaben gemacht habe). 4Fragen, fragen, fragen
Frage die Kollegen nach Mustern, Vorlagen und Ideen. Bitte um Hilfe. Überlege aber vorher klar, was du brauchst. Unklare Fragen kosten Zeit und Spaß. Jammern auch. 5Einfachheit ist ein hohes Gut
Vereinfache die Probleme und die Lösungen. Sortiere immer von grob nach fein. Arbeite nie im Detail, wenn die Struktur nicht feststeht, mit einer Ausnahme: KO Kriterien müssen vorab genau geprüft werden, weil sie möglicherweise das Gesamtprojekt sinnlos machen. So, und jetzt zu Ihnen, zum Vergaberecht und zu Rat Nr. 6 :
Sie können die folgenden News gern überfliegen und hinten in out of the Box noch etwas zum Lächeln finden. Mit den besten Grüßen aus Düsseldorf und vielen guten Wünschen für einen duftig leichten Frühling |
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Vergabe
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EuGH zu Vertragsänderungen
Der EuGH hat Auslegungsfragen zu Vertragsänderungen nach Zuschlag geklärt (EuGH, 07.12.2023, C-441/22).
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Aunsahme von der Sektorenrichtlinie
Bestimmte Tätigkeiten der Erzeugung und des Handels mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen unterfallen nicht der Sektorenrichtlinie (Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1978 der Kommission vom 21.09.2023, Abl. L 253/13). zum pdf zur website
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EuGH zu Bieterausschluss
Die Integrität und Zuverlässigkeit eines Bieters richtet sich auch nach seinem bisher wettbewerbswidrigen Verhalten (EuGH, 21.12.2023, C-66/22).
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EuGH: Nachprüfung bei grenzüberschreitender Beschaffung
Bei einem grenzüberschreitenden Auftrag ist für die Nachprüfung der Mitgliedstaat zuständig, in dem die zentrale Beschaffungsstelle ihren Sitz hat (EuGH, 23.11.2023, C-480/22).
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EuGH zu Ausgleichsleistung nach VO 1370/2007 - Risiken erlaubt
Die Ausgleichsleistung für einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag muss nicht vollständig kostendeckend sein und auch keine Indexierung enthalten (EuGH, 21.12.2023, C-421/22).
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EuG: Schadensersatz bei Direktvergabe?
Ein Schadensersatzanspruch eines Wirtschaftsteilnehmers gegen die EU-Kommission wegen des Verzichts auf eine Auftragsbekanntmachung setzt voraus, dass er zweifelsfrei den Zuschlag für den Auftrag erhalten hätte (EuG, 21.02.2024, T-38/21).
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OVG: Bundesregierung muss Sofortprogramme für Gebäude und Verkehr vorlegen
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verpflichtet die Bundesregierung, wirksame Klimaschutz-Sofortprogramme vorzulegen. Die Programme müssen sicherstellen, dass die Sektoren Gebäude und Verkehr die zulässigen Jahresemissionsmengen einhalten (OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2023, 11 A 11/22; 11 A 27/22, 11 A 1/23).
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NRW: Vorläufige Wertgrenzen unterhalb der EU-Schwellenwerte
Bis zum Erlass neuer Verwaltungsvorschriften gelten in Nordrhein-Westfalen vorläufige Bestimmungen zu den Wertgrenzen für öffentliche Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Finanzmnisterium NRW vom 01.12.2023).
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Angebot ohne Angebotsformular
Auch ohne Angebotsformular kann ein rechtsverbindliches Angebot vorliegen (OLG Rostock, 01.02.2023, 17 Verg 3/22).
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Fortsetzungsfeststellungsantrag im Nachprüfungsverfahren
Die Feststellung der Verletzung in eigenen Rechten in einem erledigten Nachprüfungsverfahren setzt ein besonderes Feststellungsinteresse voraus (OLG Düsseldorf, 25.10.2023, Verg 18/23).
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Pachtvertrag und Vergaberecht
Ein Pachtvertrag unterliegt dem Vergaberecht nur ausnahmsweise, wenn der öffentliche Auftraggeber zugleich beabsichtigt, eine Leistung zu beschaffen (OLG Rostock, 21.11.2023, 17 Verg 3/23).
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Zuschlagsverbot auch bei Zeitnot
Der übliche Zeitverlust durch Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren begründet kein besonderes Eilbedürfnis für die Beschaffung (OLG Rostock, 14.12.2022, 17 Verg 3/22). zum pdf zur website
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Keine untypischen Risiken für Bieter
Bietern dürfen zwar im Vergabeverfahren und den Verträgen Risiken auferlegt werden. Sie müssen ihre Angebote aber kaufmännisch vernünftig kalkulieren können (BayOLG, 06.12.2023, Verg 7/23 e).
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Rügeobliegenheit bei vermischten Eignungs- und Wertungskriterien
Der Bieter muss einen Vergaberechtsverstoß rügen, wenn der Auftraggeber die Eignungs- und Wertungskriterien in den Vergabeunterlagen für ihn erkennbar vermischt hat (OLG Frankfurt, 04.12.2023, 11 Verg 5/23). zum pdf zur website
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Bieterschutz bei ungewöhnlich niedrigen Angeboten
Ein Auftraggeber darf den Zuschlag nicht, ohne den Preis aufzuklären, auf ein ungewöhnlich niedriges Angebot erteilen. Ist ein Bieter der Ansicht, der Angebotspreis eines Wettbewerbers sei ungewöhnlich niedrig, kann er einen Nachprüfungsantrag stellen (OLG Schleswig, 27.11.2023, 54 Verg 4/23). zum pdf zur website
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Eignungsnachweis muss nachvollziehbar sein
Weist eine Referenz eine Leistung aus, die nur mit unzulässig hohen Arbeitszeiten erreicht werden könnte, ist sie nicht zum Nachweis der Leistungsfähigkeit geeignet (OLG Frankfurt, 21.12.2023, 11 Verg 4/23). zum pdf zur website
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VOB oder VgV? Ziel der Leistung entscheidet
Bau- und Dienstleistungsauftrag sind nach dem Hauptgegenstand des Vertrages voneinander abzugrenzen. Bei mehreren Losen sind alle Leistungen zu betrachten, wenn es um ein einheitliches Vorhaben geht (OLG Schleswig, 05.12.2023, 54 Verg 8/23). zum pdf zur website
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Handwerkskammer ist kein öffentlicher Auftraggeber
Eine Handwerkskammer ist zwar eine öffentliche Körperschaft, aber kein öffentlicher Auftraggeber (OLG Schleswig, 24.11.2023, 54 Verg 6/23). zum pdf zur website
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BGH: Eigentum am Fernwärmenetz
Das Stuttgarter Fernwärmenetz gehört auch nach Beendigung des befristeten Konzessionsvertrags dem Energiekonzeren (EnBW) und muss nicht zurückgebaut werden (BGH, 05.12.2023, KZR 101/20). zum pdf zur website
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Förderung trotz vorzeitigen Maßnahmenbeginns
Ein Bauprojekt kann auch dann noch förderfähig sein, wenn der Antragsteller entgegen der maßgeblichen Förderrichtlinie bereits Ingenieurverträge abgeschlossen hat (OVG Münster, 08.09.2023, 4 A 2549/20). zum pdf zur website
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Direktvergabe wegen Angriffkrieges
Die Vergabestelle der Bundeswehr darf Kriegsmaterial aufgrund des Angriffs Russlands auf die Ukraine direkt beschaffen, um wesentliche Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik zu wahren (OLG Düsseldorf, 01.12.2023, Verg 22/23). zum pdf zur website
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Handwerkskammer ist kein öffentlicher Auftraggeber
Eine Handwerkskammer ist zwar eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, aber mangels staatlicher Einflussmöglichkeit kein öffentlicher Auftraggeber (OLG Schleswig, 08.02.2024, 54 Verg 7/23).
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Preisaufklärung ohne Bieter
Der Auftraggeber darf die Auskömmlichkeit eines Angebotspreises ausnahmsweise ohne den Bieter aufklären (OLG Düsseldorf, 26.10.2022, Verg 18/22).
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Wohnungsbauunternehmen als öffentliche Auftraggeber
Ein kommunales Wohnungsbauunternehmen in der Rechtsform einer GmbH, die zu 100 % im Eigentum einer Kommune steht, ist ein öffentlicher Auftraggeber. Es gibt nur noch wenige Ausnahmen (OLG Karlsruhe, 18.08.2023, 06.09.2023, 15 Verg 5/23).
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Kleiner Vergabefehler Fördermittel 25 % gekürzt
Ein Fördermittelgeber muss einen Zuwendungsbescheid in der Regel widerrufen, wenn der Empfänger gegen Vergaberecht und damit gegen eine Auflage des Zuwendungsbescheids verstößt (VG Halle, 13.10.2023, 3 A 256/21).
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Beihilfe / Fördermittel
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Förderung trotz vorzeitigen Maßnahmenbeginns
Ein Bauprojekt kann auch dann noch förderfähig sein, wenn der Antragsteller entgegen der maßgeblichen Förderrichtlinie bereits Ingenieurverträge abgeschlossen hat (OVG Münster, 08.09.2023, 4 A 2549/20). zum pdf zur website
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EU-Kommission verlängert Krisen- und Transformationsbeg trotz vohmen
Die EU-Kommission hat eine Verlängerng einzelner Kapitel des Temporären Krisen- und Transformationsbeihilferahmens (TCTF) beschlossen. Durch den TCTF sollen Förderbeihilfen für grüne Technologien und Industrien beihilferechtlich einfacher und schneller genehmigt werden.
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EU-Kommission: Neue Vorgaben für De-minimis-Beihilfen
Seit dem 01.01.2024 gilt sowohl eine überarbeitete allgemeine De-minimis-Verordnung als auch eine überarbeitete De-minimis-Verordnung für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI). Die EU-Kommission passt insbesondere inflationsbedingt die Schwellenwerte an.
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EuGH zu Ausgleichsleistung nach VO 1370/2007 - Risiken erlaubt
Die Ausgleichsleistung für einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag muss nicht vollständig kostendeckend sein und auch keine Indexierung enthalten (EuGH, 21.12.2023, C-421/22).
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Kleiner Vergabefehler Fördermittel 25 % gekürzt
Ein Fördermittelgeber muss einen Zuwendungsbescheid in der Regel widerrufen, wenn der Empfänger gegen Vergaberecht und damit gegen eine Auflage des Zuwendungsbescheids verstößt (VG Halle, 13.10.2023, 3 A 256/21).
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EuGH: Beihilfe auch durch geringere Belastung
Auch eine Entlastung kann eine Beihilfe sein. Für eine staatliche Beihilfe ist ein Zusammenhang zwischen dem gewährten Vorteil und dem Einsatz staatlicher Mittel erforderlich (EuGH, 08.06.2023, C-50/21).
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Energie |
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Aunsahme von der Sektorenrichtlinie
Bestimmte Tätigkeiten der Erzeugung und des Handels mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen unterfallen nicht der Sektorenrichtlinie (Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1978 der Kommission vom 21.09.2023, Abl. L 253/13).
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BGH: Eigentum am Fernwärmenetz
Das Stuttgarter Fernwärmenetz gehört auch nach Beendigung des befristeten Konzessionsvertrags dem Energiekonzeren (EnBW) und muss nicht zurückgebaut werden (BGH, 05.12.2023, KZR 101/20).
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ÖPNV |
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EuGH zu Ausgleichsleistung nach VO 1370/2007 - Risiken erlaubt
Die Ausgleichsleistung für einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag muss nicht vollständig kostendeckend sein und auch keine Indexierung enthalten (EuGH, 21.12.2023, C-421/22).
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Kommunalwirtschaft |
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BGH: Eigentum am Fernwärmenetz
Das Stuttgarter Fernwärmenetz gehört auch nach Beendigung des befristeten Konzessionsvertrags dem Energiekonzeren (EnBW) und muss nicht zurückgebaut werden (BGH, 05.12.2023, KZR 101/20).
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Wohnungsbauunternehmen als öffentliche Auftraggeber
Ein kommunales Wohnungsbauunternehmen in der Rechtsform einer GmbH, die zu 100 % im Eigentum einer Kommune steht, ist ein öffentlicher Auftraggeber. Es gibt nur noch wenige Ausnahmen (OLG Karlsruhe, 18.08.2023, 06.09.2023, 15 Verg 5/23).
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Klima und Umwelt |
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OVG: Bundesregierung muss Sofortprogramme für Gebäude und Verkehr vorlegen
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verpflichtet die Bundesregierung, wirksame Klimaschutz-Sofortprogramme vorzulegen. Die Programme müssen sicherstellen, dass die Sektoren Gebäude und Verkehr die zulässigen Jahresemissionsmengen einhalten (OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2023, 11 A 11/22; 11 A 27/22, 11 A 1/23).
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Out of the box |
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Kommunales Bildungswerk e. V. - Vergaberechtstagung 2024
Vortrag Ute Jasper: Die "Zeitenwende" im Vergaberecht
11.04.2024
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Vergaberecht für Führungskräfte
03.05.2024
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16. Konferenz aktiv für den Klimaschutz
Teilnahme am Forum V - Energieffizienz und Sanierung - Ertüchtigung der kommunalen Infrastruktur, Ute Jasper zu "Energetische Sanierung kommunaler Gebäude"
14.05.2024
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VergabeFIT
Vortrag Johannes Baumann: "Wirklich allein auf weiter Flur? - Zulässigkeit der Vergabe an nur einen einzigen Marktteilnehmer"
12.-14.06.2024
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Dr. Ute Jasper |
Dr. Ralf J. Wojtek, LL.M. |
Dr. Martin Schellenberg |
Ulf Christiani |
Dr. Thomas Nickel |
Dr. Markus Collisy |
Dr. Rainer Velte |
Marc Baltus |
Gilbert Toepffer |
Roland Gerold |
Dr. Wolfgang G. Renner |
Dr. Sönke Görgens |
Fabian Gerstner |
Dr. Matthias Kühn |
Kirstin van de Sande |
Dr. Laurence M. Westen
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Dr. Christopher Marx
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Dr. Utz Andelewski
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Markus Lennartz |
Prof. Dr. Isabel Langenbach |
Susanne Christine Monsig |
Christine Grau, LL.M. |
Dr. Christopher Wiencke |
Reinhard Böhle, LL.M.
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Bettina Neheider |
Sandra Janberg |
Fabian Budde |
Michael Below |
Marc Philip Greitens, B. A., LL.B. |
Dr. Marvin Lederer |
Daniela Ariane Kreuels |
Max Richter |
Sarah Rose |
Christina Emde |
Vivien Tewes |
Moritz von Voß |
Mike Steffen |
Antonia Daszenies |
Larissa Felicitas Flügge, LL.M. |
Johannes Baumann
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Sophia Schock
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Clara Mennemann |
Julian Groenick
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Sebastian Süpple, LL.M.
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Dr. Arno Schönberger |
01.12.2023
Mit Schnelligkeit und Innovation an die Spitze: WirtschaftsWoche verleiht Heuking Platz 1 beim Best of Legal Award
Ulf Christiani, Susanne Christine Monsig, Antonia Daszenies
14.02.2024
Legal 500 Germany: "Professionally and personally, you can rely on receiving very good advice in every situation"
Ute Jasper, Georg Streit, Michael Kuska
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Samerberger Nachrichten
LAG Mangfalltal-Inntal beschließt Förderungen
eGovernment
NIS-2-Umsetzungsgesetz und Auswirkungen auf die kommunalen Unternehmen
Christine Grau
RWS Verlag
Berufsgenossenschaft Verkehr führt mit Heuking Corporate Fitness Programm ein
Martin Schellenberg
kommunal.de
Pro-Palästina-Demos: Wann erlaubt, wann nicht
Michael Below
Bonner General Anzeiger
Rat entscheidet über Millionengeschäft
kommunal.de
Nach Freispruch: Müssen Kommunen Dorfteich trotzdem absperren?
Michael Below
Der Nahverkehr
Neues NWL Leasingmodell für Leasing von BEMU
Ute Jasper, Christopher Marx
Mangfall Bote
Sweco bei LAG-Management wieder eingesetzt
Behörden Spiegel
Auf kommende Pflichten vorbereiten
Christine Grau
WirtschaftsWoche
Ausgezeichnet beraten: Die Gewinner bei Best of Consulting und Best of Legal
Ulf Christiani
Museum Aktuell
Der neue § 68 im Urhebergesetz
Martin Schellenberg
Aachener Zeitung
Stadt will wieder selbst Wohnungen bauen
Ute Jasper
Lawyers Monthly
When Lawyers Go Agile
Martin Schellenberg
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Ute Jasper ausgezeichnet:
Handelsblatt / Best Lawyers
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Rang 1 im Bereich Public Law: Public Procurement /PPP
Ute Jasper empfohlen
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Who's Who Legal zeichnet Ute Jasper als Anwältin in Deutschland als "Thought Leader" für Government Contracts aus
Ute Jasper bei Who´s Who Legal Thought Leaders - Global Elite im Bereich "Government Contracts" gelistet. |
Ulf Christiani, Susanne Monsig und Antonia Daszenis haben den ersten Platz beim Best of Legal Award der WirtschaftsWoche gewonnen!
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