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mir fehlen auch nach mehr als einem Monat noch immer die Worte für einen launigen Newsletter.
Derzeit ist Handeln ohnehin wichtiger als Reden. Denn das Schlimmste was wir tun können ist - nichts zu tun.
Deshalb hier nur mein Hinweis auf unsere kleinen Beiträge:

Wir hatten für Dringlichkeitsvergaben anlässlich der Ahr-Flut bereits eine kostenlose Hotline eingerichtet. Sie steht nun auch für "Ukraine-Vergaben" zur Verfügung, zum Beispiel für das schnelle Bereitstellen von Unterkünften oder für Direktvergaben, um Rettungsfahrzeuge, Medikamente, Schutzwesten und Helme schnell in die Ukraine zu senden.
Melden Sie sich gern: montags, mittwochs, freitags von 12 bis 14 Uhr unter: 0211/600 55 326. Nutzen Sie unseren Rat, wir helfen gern!

05.04.2022 - 10.00 Uhr-11.30 Uhr
Frau Monsig, Anwältin in unserer Praxisgruppe erklärt, wie bestehende Ressourcen unkompliziert ausgeschöpft werden können und welche Vorgaben bei dringenden Neuaufträgen gelten. Die Anmeldung und weitere Informationen finden Sie hier.

Wer sich generell informieren will über Direktvergaben in Notsituationen findet hier unseren Podcast dazu.

Wir selbst helfen auch. Wir organisieren einen mit Medikamenten und Verbandszeug ausgestatteten Krankenwagen und schicken ihn direkt in die Ukraine. Neben dieser und vielen weiteren Spenden an allen Standorten betreuen wir ehrenamtlich Geflüchtete, organisieren Hilfstransporte und stellen Wohnräume zur Verfügung. Ukrainische Anwaltskollegen haben bei uns Arbeitsplätze erhalten, damit sie weiter für ihre Sozietät arbeiten können.
Wer mitmachen will oder wer Geflüchtete kennt, die Hilfe brauchen, melde sich gern bei mir.

Zum Schluss ein persönlicher Gedanke, der mir und vielleicht auch Ihnen ein wenig Hoffnung macht:
Sind unsere solidarischen Reaktionen auf die Krisen und Kriege der letzten Jahre (wie Corona, Ahr-Flut und jetzt Ukraine) vielleicht langfristig auch ein Weg aus einer Sackgasse?
Wir reagieren gemeinsam und ganz selbstverständlich so, wie unser Herz, unser Mitgefühl, unsere Menschlichkeit es uns gebieten, und zwar jenseits von Regeln und Restriktionen und jenseits von individueller Betroffenheit.
Anstand und Moral gehen plötzlich vor und reichen viel weiter als unser gewohnter Empathie-Radius für Freunde und Familie. Kann das ein Weg in eine neue bessere Welt sein, die ohnehin nicht schnell genug globale Regeln schaffen kann, wohl aber eine globale - ich kann es nicht anders nennen - Nächstenliebe? Zeigen uns diese Katastrophen, dass damit hoffentlich die großen Herausforderungen (auch des Klimawandels) zu meistern sind?
Jedenfalls nicht ohne sie!
Mit besten Grüßen
 P. S. Wer Zeit und Muße findet, lese gern die nachfolgenden News.
Das beliebte "Out of the Box" am Ende entfällt heute.
An dessen Stelle setzen wir unsere Gedanken und Segenswünsche für alle, die in der Ukraine, in Russland, in Syrien, im Jemen und an vielen Orten der Welt leiden und in Gefahr sind.
"Hope is being able to see that there is light despite all of the darkness." - Desmond Tutu
Painting by Kirill Zavadskiy

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 Vergabe |
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Vergabeerleichterungen der Bundesländer wegen Ukraine-Krise
Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein reagieren mit Vergabeerleichterungen auf die besonderen Anforderungen, die die aktuelle Flüchtlingssituation an öffentliche Auftraggeber stellt. zum pdf zur website |
BGH zu Tochergesellschaften des Auftraggebers als Bieter
Wenn sich eine Tochtergesellschaft des Auftraggebers als Bieter beteiligt, müssen beide Einheiten strikt voneinander getrennt werden (BGH, EnZR 43/20, 12.10.2021)
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EuG zu Schadensersatz bei Vergabefehlern
Ein Unternehmen kann nur dann Schadensersatz wegen eines zu Unrecht nicht enthaltenen Auftrags geltend machen, wenn kein Zweifel besteht, dass es den Auftrag erhalten hätte (EuG, 26.01.2022, T-849/19).
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BGH: Kein entgangener Gewinn bei fehlerfreier Neuvergabe
Ein Bieter hat keinen Anspruch auf Ersatz seines entangenen Gewinns, wenn der Auftraggeber das fehlerhafte Vergabeverfahren aufhebt, mit dem bezuschlagten Auftragnehmer einen Aufhebungsvertrag schließt und den Auftrag anschließend in einem neuen, ordnungsgemäßen Vergabeverfahren vergibt (BGH, 23.11.2021, III ZR 20/19).
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EuG: Umfang der Preisprüfung auf Antrag zu begründen
Auf Antrag des unterliegenden Bieters hat der Auftraggeber zu begründen, weshalb er nicht von einem ungewöhnlich niedrigen Preis ausgegangen ist (EuG, 01.12.2021, T-546/20).
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Anforderungen an die Auftragswertschätzung
Ob der Autragswert den EU-Schwellenwert erreicht oder überschreitet, müssen Auftraggeber pflichtgemäß schätzen und diese Schätzung ordentlich dokumentieren (OLG Koblenz, 01.09.2021, Verg 1/21).
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Eignungsanforderungen ohne Kriterien?
Verzichtet der Auftraggeber auf die Aufstellung von Eignungskriterien und fordert lediglich Referenzen, müssen diese ein Mindestmaß an Vergleichbarkeit zu der ausgeschriebenen Leistung aufweisen (OLG Frankfurt, 23.12.2021, 11 Verg 6/21).
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Ermessen im Vergabeverfahren - nachprüfbar?
Eine Ermessensentscheidung ist von den Nachprüfungsinstanzen analog § 114 VwGO daraufhin zu überprüfen, ob ein Ermessensausfall, eine Ermessensüberschreitung oder Ermessensfehlgebrauch vorliegt (OLG Frankfurt, 25.11.2021, 11 Verg 2/21).
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VG Hamburg bestätigt Bereichsausnahme im Rettungsdienst
Auftraggeber dürfen im Hamburgischen Rettungsdienst den Bieterkreis auf gemeinnützige, im Katastrophenschutz eingebundene Organisationen beschränken (VG Hamburg, 26.05.2021, 14 K 3698/20).
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Urheberrechtsschutz für Anwaltsschriftsatz
Anwaltsschriftsätze genießen Urheberrechtsschutz. Der Verfasser des Schriftsates muss dafür den vorhandenen Gestaltungsspielraum ausnutzen (OVG Hamburg, 20.09.2021, 3 Bf 87/18).
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OLG Schleswig zur Bindung an Anträge und zu Produktangaben
Das OLG Schleswig-Holstein entschied zulasten eines Bieters, dass die Vergabekammer nicht an die Anträge der Parteien gebunden war. Ferner entschied das Gericht, dass Produktangaben in Angebotsunterlagen wörtlich zu verstehen sind, wenn sie eindeutig sind (OLG Schleswig-Holstein, 28.04.2021, 54 Verg 02/21).
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OLG Düsseldorf: Losverzicht wegen Verzögerungsrisikos erlauben
Ein öffentlicher Auftraggeber darf auf eine losweise Vergabe verzichten, um die Gefahr einer erheblichen Verzögerung von Straßenbauarbeiten zu vermeiden (OLG Düsseldorf, 13.03.2020, Verg 10/20).
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Rügeobliegenheit unterhalb der EU-Schwellenwerte
Auch bei der Auftragsvergabe unterhalb der Schwellenwerte ist der Bieter gehalten, erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße umgehend zu rügen (OLG Zweibrücken, 13.09.2021, 1 U 93/20).
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Wirksamkeit einer fehlerhaften Corona-Dringlichkeitsvergabe
Hat der Auftraggeber zulässigerweise eine Dringlichkeitsvergabe gewählt und ein Mindestmaß an Wettbewerb gewährleistet, führt nicht jeder nachfolgende Fehler zur Unwirksamkeit des Auftrags (BayObLG, 20.01.2022, Verg 7/21).
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Auftragnehmerwechsel im Insolvenzverfahren
Übernimmt ein neuer Auftragnehmer eine Rahmenvereinbarung im Rahmen der Abwicklung des insolventen ursprünglichen Auftragnehmers, handelt es sich um einen Auftragnehmerwechsel im Zuge einer Umstrukturierung (EuGH, 03.02.2022, C-461/20).
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OLG Düsseldorf zur Wertung von Lieferketten - Zusagen
Einen Nachweis zu verlangen zu einer geschlossenen Lieferkette für Umwelt- und Sozialstandards oder Versorgungssicherheit, verletzt drittschützende Bestimmungen über das Vergabeverfahren (OLG Düsseldorf, 01.12.2021, VII-Verg 53/20, 54/20, 55/20).
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Nichtigkeit eines Konzessionsvertrages verwirkt
Bewerber um eine Konzession können die aus einem kartellrechtlich fehlerhaft abgeschlossenen Konzessionsvertrag resultierenden Behinderungen im Interesse der Rechtssicherheit nicht mehr geltend machen, wenn sie ausreichend Gelegenheit hatten, ihre Rechte im Wege eines Nachprüfungsverfahrens zu wahren, diese Möglichkeit aber nicht nutzen (OLG Düsseldorf, 05.05.2021, 2 U 3/21).
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Erlaubnis zum Glücksspiel ≠ Dienstleistungskonzession
Die Betriebserlaubnis für eine Spielhalle ist keine Dienstleistungskonzession, sondern eine behördliche Maßnahme, welche die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit reguliert (BayVGH, 05.10.2021, 23 ZB 21.2032).
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Angebotswertung: Detaillierte Punkte-Matrix nicht geboten!
Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Angebote auf Basis einer detaillierten Punkte-Matrix zu werten (OLG Frankfurt a. M., 12.08.2021, 11 U 1/21).
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 Energie |
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BGH zu Tochergesellschaften des Auftraggebers als Bieter
Wenn sich eine Tochtergesellschaft des Auftraggebers als Bieter beteiligt, müssen beide Einheiten strikt voneinander getrennt werden (BGH, EnZR 43/20, 12.10.2021)
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 ÖPNV |
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BAG: Betriebsübergang auch ohne Übernahme von Betriebsmitteln
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigt die Rechtsprechung des EuGH, wonach ein Betriebsübergang im ÖPNV auch dann gegeben sein kann, wenn nur Personal, aber keine Betriebsmittel an den neuen Betreiber übergehen (BAG, 24.11.2021, 4 AZN 693/21).
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 Beihilfe |
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EuGH: Kommission muss bei Zweifeln Prüfverfahren zu Beihilfen einleiten
Die Kommission muss ein förmliches Prüfverfahren zur Gewährung von Beihilfen einleiten, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass staatliches Eigentum nicht in einem offenen, transparenten, diskriminierungs- und bedingungsfreien Wettbewerbsverfahren veräußert wurde (EuGH, 02.09.2021, C-647/19 P)
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 Dr. Ute Jasper |
 Dr. Ralf J. Wojtek, LL.M. |
Dr. Martin Schellenberg |
Ulf Christiani |
Dr. Thomas Nickel |
Dr. Markus Collisy |
Dr. Rainer Velte |
Marc Baltus |
Gilbert Toepffer |
Roland Gerold |
Dr. Wolfgang G. Renner |
Dr. Sönke Görgens |
Fabian Gerstner |
Dr. Matthias Kühn |
Kirstin van de Sande |
Dr. Laurence M. Westen |
Dr. Christopher Marx |
Dr. Utz Andelewski |
Markus Lennartz |
Prof. Dr. Isabel Langenbach, Mag. rer. publ. |
Susanne Christine Monsig |
Christine Grau, LL.M. |
Dr. Christopher Wiencke |
Rebecca Dreps |
Reinhard Böhle, LL.M. |
Andreas Haas, LL.B. |
Dr. Clemens Butzert |
Bettina Neheider |
Sandra Janberg |
Fabian Budde |
Michael Below |
Marc Philip Greitens, B. A., LL.B. |
Dr. Marvin Lederer |
Daniela Ariane Kreuels |
Max Richter |
Sarah Rose |
Moritz Ahlers, LL.B. |
Dr. Christoph Fröb |
Sabrina Czechofsky |
Marco Peter Warth |
Christina Emde |
Vivien Tewes |
Moritz von Voß |
 Mike Steffen |
 Verena Birnkammer |

Einsteigerkurs Vergaberecht
Ute Jasper, Laurence Westen, Rebecca Dreps
27.04.2022 07.12.2022
mehr
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Jahrestagung Handelsblatt Restrukturierung 2022
Ute Jasper, Georg Streit
"Insolvenz von Vertragspartnern der Öffentlichen Hand"
12.05.2022
mehr
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Vergabesymposium
Vortrag von Ute Jasper zum Green Procurement
24./25.05.2022, Jahrhunderthalle Bochum

mehr
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 TOP-Urteile zum Vergaberecht in 90 Minuten
Ute Jasper
23.06.2022 29.09.2022 01.12.2022
mehr
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Heuking-Podcast zum Vergaberecht für Einsteiger
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druckfrisch erschienen:
4. Auflage des Beck´schen Vergaberechtskommentars

24. Auflage des dtv-Textes zum Vergaberecht

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Rang 1 im Bereich Public Law: Public Procurement /PPP
Ute Jasper empfohlen

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Rang 1 für das Vergabeteam von Heuking! 
Legal 500 beruft Anwältin Ute Jasper in Hall of Fame

Ute Jasper unter den führenden Namen gelistet,
Kirstin van de Sande, Christopher Marx, Laurence Westen und Isabel Langenbach empfohlen.
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Bestplatzierung für Heuking-Vergaberechts-Team

Zum neunten Mal in Folge hat JUVE, der wichtigste deutsche Branchendienst für Anwälte, das Team für Vergaberecht um Ute Jasper mit dem ersten Platz gekürt.

Hier gelangen Sie zum Ranking: mehr
Dr. Ute Jasper zählt auch erneut zu den wenigen führenden Namen im Vergaberecht.
Dr. Laurence Westen wird als Aufsteiger im Vergaberecht (bis 40 Jahre) gelistet.
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Who's Who Legal zeichnet Ute Jasper 2022 als Anwältin in Deutschland als "Thought Leader" für Government Contracts aus

Ute Jasper bei Who´s Who Legal Thought Leaders - Global Elite im Bereich "Government Contracts" gelistet.
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 19 Anwälte von Heuking Kühn Lüer Wojtek im Who´s Who Legal: Germany 2021 empfohlen
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28.03.2022 Ute Jasper Nummer 1 bei Chambers Global und Thought Leader Global Elite bei WWL
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18.03.2022 Chambers Europe 2022 zeichnet neun Heuking-Anwälte und neun Rechtsbereiche aus
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08.03.2022 Dank Unterstützung durch Heuking halten nach 16 Jahren wieder Fernzüge in Chemnitz
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17.02.2022 Legal 500 Deutschland beruft Anwältin Ute Jasper in Hall of Fame
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18.01.2022 Tram Train: Milliardenauftrag an Stadler für 504 Züge – Heuking-Team um Dr. Ute Jasper und Dr. Christopher Marx berät Auftraggeber aus Österreich und Deutschland
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