27.06.2023Fachbeitrag

Vergabe 1386

Ausschluss bei unzutreffenden Preisangaben

Angebote sind vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn sie nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten (OLG Düsseldorf, 19.05.2021, Verg 41/20). 

Kalkulationsfreiheit des Bieters 

Der Senat bestätigt die bisherige Spruchpraxis, dass die Bieter in ihrer Kalkulation grundsätzlich frei sind. Trotz der Kalkulationsfreiheit darf ein Bieter jedoch seine Gesamtkosten nicht nach Belieben einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses zuordnen. 

Unzulässige Preisverlagerung 

Enthält das Angebot Positionen, die deutlich unter den zu erwartenden Kosten liegen und kompensieren Positionen dies durch auffällig hohe Angaben, indiziert dies eine unzulässige Preisverlagerung. Kann der Bieter einen solchen Verdacht nicht widerlegen, rechtfertigt es die Annahme, dass das Angebot nicht die geforderten Preise enthält. 

Nachfordern von Preisangaben 

Der Öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, nicht einmal berechtigt, fehlende Preisangaben nachzufordern, wenn diese den Gesamtpreis verändern und die Wertungsreihenfolge beeinträchtigen.

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